Steuern auf Zinserträge
Zinserträge aus Festgeld-Anlagen unterliegen in Deutschland der Abgeltungsteuer. Diese beträgt 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – insgesamt ca. 26,375 %.
Sparer-Pauschbetrag
Jeder Steuerpflichtige hat einen Freibetrag von 1.000 € (Einzelpersonen) bzw. 2.000 € (Ehepaare) auf Kapitalerträge. Bis zu dieser Grenze sind Zinserträge steuerfrei, sofern ein Freistellungsauftrag bei der Bank erteilt wurde.
Automatischer Steuerabzug
Die meisten Banken ziehen die Abgeltungsteuer automatisch ab (Quellensteuer). Sie müssen die Erträge dennoch in Ihrer Steuererklärung angeben, falls kein Freistellungsauftrag vorliegt.
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine Steuerberatung. Konsultieren Sie bei Fragen einen Steuerberater.